STELLENANGEBOTE FLENSBURG
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Standorte und Kontakt:
Rechtliche Grundlage § 20 SGB VIII
Im Rahmen dieser Maßnahme können Eltern eine zeitlich begrenzte Anleitung und Unterstützung bei der Grundversorgung der Kinder und bei der Haushaltsführung in Anspruch nehmen. Dies kann z.B. dann gegeben sein, wenn Eltern aufgrund einer Erkrankung für einen gewissen Zeitraum ausfallen und andere familiäre Ressourcen nicht vorhanden sind.
Standorte und Kontakt:
Die Mannschaft
Dieses Gruppenangebot ist auf Jungs und junge Männer im Alter von ca. 13 bis 18 Jahren ausgerichtet. Erfahrene Pädagog*innen bieten altersgemäße Freizeitaktivitäten als auch themenbezogene Projekte an, in dessen Auswahl die Gruppenteilnehmer direkt mit eingebunden werden.
Die Super-Trooper
Dieses offene Gruppenangebot richtet sich schwerpunktmäßig an Kinder im Alter von ca. 8 bis 12 Jahren. Gemeinsam mit erfahrenen Pädagog*innen erleben die Gruppenteilnehmer verschiedene altersgerechte Freizeitaktivitäten und werden in ihren individuellen als auch gruppenbezogenen Kompetenzen gestärkt. Hierbei wird besonderer Wert auf Außenaktivitäten gelegt.
Girlpower
Dieses Gruppenangebot wird durch Pädagoginnen begleitet, die hier im Wesentlichen die Themen von Mädchen und jungen Frauen im Alter von ca. 13 bis 18 Jahren berücksichtigen. Freizeitaktivitäten und themengebundene Projekte werden in Abstimmung mit den Gruppenteilnehmerinnen umgesetzt
Tagesfahrt/ Ausflüge
Allen Teilnehmern der Gruppenangeboten wird mindestens einmal im Jahr ein Tagesausflug angeboten. Hierbei kann es – je nach Angebot – zu einer Selbstbeteiligung an z.B. Eintritts- oder Fahrtkosten kommen.
Standorte und Kontakt:
Rechtliche Grundlage § 31 SGB VII
Wir unterstützen Familien in ihren Erziehungsaufgaben bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen. Bei den von uns angebotenen Familienhilfen findet die Arbeit im häuslichen Umfeld der Familie statt und bezieht deren Lebenswelt ein. Die Familienmitglieder werden ermutigt und empowert, Problemlagen selbstständig konstruktiv zu verändern und ihre Lebensanforderungen zukünftig eigenverantwortlich zu meistern. Unsere fachliche Haltung beinhaltet auch – neben Zuhören, Verständnis zeigen, Eigenaktivität ermutigen, – sich „Querlegen“, Widersprüche aufzeigen und auf der Erfüllung von Absprachen bestehen.
Das Unterstützungsangebot in der Familienhilfe richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen in der Familie und kann vielfältig sein. In der Zusammenarbeit mit der Familie werden dabei Ressourcen der Familienmitglieder, sowie in deren Umfeld erschlossen und aktiviert, damit die Familie ihre Alltags- und Erziehungsaufgaben wieder selbständig bewältigen kann.
Standorte und Kontakt:
Rechtliche Grundlage §30 SGB VIII
Ist ein Angebot für Kinder und Jugendliche und unterstützt diese bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen im familiären, sozialen und schulischen Bereich. Die Erziehungsbeistandschaft soll möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes der Kinder oder Jugendlichen seine Verselbständigung fördern. Daher wird auch die Familie nach Möglichkeit mit einbezogen, so dass bisherige soziale Bezüge erhalten bleiben oder gefördert werden. Im Rahmen der Erziehungsbeistandschaft kann auch eine Hilfe für junge volljährige Menschen gewährt werden.
Standorte und Kontakt:
Rechtliche Grundlage § 18,3 SGB VIII
Das Ziel des begleiteten Umgangs ist die Anbahnung, Wiederherstellung oder Weiterführung der Umgangskontakte zwischen dem Kind und dem Elternteil, bei dem es nicht lebt. Die Fachkräfte erarbeiten zusammen mit den Eltern und dem Jugendamt tragfähige und nachhaltige Lösungsmodelle für einen selbständigen und eigenverantwortlichen Umgang. Durch begleitende Beratungsgespräche werden Unsicherheiten und Ängste der am Umgang Beteiligten aufgenommen und bearbeitet, die kindgerechte Kommunikation und Interaktion zwischen Eltern und Kind gefördert.
Die regelmäßigen Umgangskontakte ermöglichen dem Umgangsberechtigten seine Verantwortung als Elternteil kontinuierlich übernehmen zu können und verlässlich am Leben seines Kindes teil zu haben. Der Umgangsgewährende kann im Rahmen des begleiteten Umganges erleben, wie der Kontakt zwischen dem getrennt lebenden Elternteil und dem Kind für die Entwicklung des Kindes förderlich sein kann und eine entlastende Funktion für den Umgangsgewährenden haben kann.
Standorte und Kontakt:
Versorgung von Kindern in Notsituationen
Im Rahmen dieser Maßnahme können Eltern eine zeitlich begrenzte Anleitung und Unterstützung bei der Grundversorgung der Kinder und bei der Haushaltsführung in Anspruch nehmen. Dies kann z.B. dann gegeben sein, wenn Eltern aufgrund einer Erkrankung für einen gewissen Zeitraum ausfallen und andere familiäre Ressourcen nicht vorhanden sind.
Standorte und Kontakt:
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Die Mannschaft
Dieses Gruppenangebot ist auf Jungs und junge Männer im Alter von ca. 13 bis 18 Jahren ausgerichtet. Erfahrene Pädagog*innen bieten altersgemäße Freizeitaktivitäten als auch themenbezogene Projekte an, in dessen Auswahl die Gruppenteilnehmer direkt mit eingebunden werden.
Die Super-Trooper
Dieses offene Gruppenangebot richtet sich schwerpunktmäßig an Kinder im Alter von ca. 8 bis 12 Jahren. Gemeinsam mit erfahrenen Pädagog*innen erleben die Gruppenteilnehmer verschiedene altersgerechte Freizeitaktivitäten und werden in ihren individuellen als auch gruppenbezogenen Kompetenzen gestärkt. Hierbei wird besonderer Wert auf Außenaktivitäten gelegt.
Girlpower
Dieses Gruppenangebot wird durch Pädagoginnen begleitet, die hier im Wesentlichen die Themen von Mädchen und jungen Frauen im Alter von ca. 13 bis 18 Jahren berücksichtigen. Freizeitaktivitäten und themengebundene Projekte werden in Abstimmung mit den Gruppenteilnehmerinnen umgesetzt
Tagesfahrt/ Ausflüge
Allen Teilnehmern der Gruppenangeboten wird mindestens einmal im Jahr ein Tagesausflug angeboten. Hierbei kann es – je nach Angebot – zu einer Selbstbeteiligung an z.B. Eintritts- oder Fahrtkosten kommen.
Rechtliche Grundlage § 20 SGB VIII
Im Rahmen dieser Maßnahme können Eltern eine zeitlich begrenzte Anleitung und Unterstützung bei der Grundversorgung der Kinder und bei der Haushaltsführung in Anspruch nehmen. Dies kann z.B. dann gegeben sein, wenn Eltern aufgrund einer Erkrankung für einen gewissen Zeitraum ausfallen und andere familiäre Ressourcen nicht vorhanden sind.
Die Schulbegleitung sichert den Kindern und Jugendlichen, die dem Personenkreis von § 35 zuzuordnen sind, ihr Recht auf Bildung. Im Rahmen der Schulbegleitung werden Kinder und Jugendliche in ihrem Schulalltag begleitet, unterstützt und in ihren Stärken befähigt. Die Schulbegleitung stellt somit eine Verbindung zwischen den Anforderungen von Schule und den Bedürfnissen und Fähigkeiten der Schüler her.
Rechtliche Grundlage § 31 SGB VII
Wir unterstützen Familien in ihren Erziehungsaufgaben bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen. Bei den von uns angebotenen Familienhilfen findet die Arbeit im häuslichen Umfeld der Familie statt und bezieht deren Lebenswelt ein. Die Familienmitglieder werden ermutigt und empowert, Problemlagen selbstständig konstruktiv zu verändern und ihre Lebensanforderungen zukünftig eigenverantwortlich zu meistern. Unsere fachliche Haltung beinhaltet auch – neben Zuhören, Verständnis zeigen, Eigenaktivität ermutigen, – sich „Querlegen“, Widersprüche aufzeigen und auf der Erfüllung von Absprachen bestehen.
Das Unterstützungsangebot in der Familienhilfe richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen in der Familie und kann vielfältig sein. In der Zusammenarbeit mit der Familie werden dabei Ressourcen der Familienmitglieder, sowie in deren Umfeld erschlossen und aktiviert, damit die Familie ihre Alltags- und Erziehungsaufgaben wieder selbständig bewältigen kann.
Rechtliche Grundlage §30 SGB VIII
Ist ein Angebot für Kinder und Jugendliche und unterstützt diese bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen im familiären, sozialen und schulischen Bereich. Die Erziehungsbeistandschaft soll möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes der Kinder oder Jugendlichen seine Verselbständigung fördern. Daher wird auch die Familie nach Möglichkeit mit einbezogen, so dass bisherige soziale Bezüge erhalten bleiben oder gefördert werden. Im Rahmen der Erziehungsbeistandschaft kann auch eine Hilfe für junge volljährige Menschen gewährt werden.
Rechtliche Grundlage § 18,3 SGB VIII
Das Ziel des begleiteten Umgangs ist die Anbahnung, Wiederherstellung oder Weiterführung der Umgangskontakte zwischen dem Kind und dem Elternteil, bei dem es nicht lebt. Die Fachkräfte erarbeiten zusammen mit den Eltern und dem Jugendamt tragfähige und nachhaltige Lösungsmodelle für einen selbständigen und eigenverantwortlichen Umgang. Durch begleitende Beratungsgespräche werden Unsicherheiten und Ängste der am Umgang Beteiligten aufgenommen und bearbeitet, die kindgerechte Kommunikation und Interaktion zwischen Eltern und Kind gefördert.
Die regelmäßigen Umgangskontakte ermöglichen dem Umgangsberechtigten seine Verantwortung als Elternteil kontinuierlich übernehmen zu können und verlässlich am Leben seines Kindes teil zu haben. Der Umgangsgewährende kann im Rahmen des begleiteten Umganges erleben, wie der Kontakt zwischen dem getrennt lebenden Elternteil und dem Kind für die Entwicklung des Kindes förderlich sein kann und eine entlastende Funktion für den Umgangsgewährenden haben kann.
Versorgung von Kindern in Notsituationen
Im Rahmen dieser Maßnahme können Eltern eine zeitlich begrenzte Anleitung und Unterstützung bei der Grundversorgung der Kinder und bei der Haushaltsführung in Anspruch nehmen. Dies kann z.B. dann gegeben sein, wenn Eltern aufgrund einer Erkrankung für einen gewissen Zeitraum ausfallen und andere familiäre Ressourcen nicht vorhanden sind.
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